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IT-Sicherheit für Kanzleien – Mandantendaten zuverlässig schützen

Ihre Verschwiegenheitspflicht endet nicht bei der IT. Wir schützen Mandantendaten, sichern Ihre beA-Nutzung ab und machen Ihre Kanzlei widerstandsfähig gegen Ransomware. Das erklären wir verständlich und setzen es um, ohne Ihren Kanzleibetrieb zu stören.

Anwältin arbeitet konzentriert am Laptop in einer modernen Kanzlei

Warum ist IT-Sicherheit für Kanzleien besonders kritisch?

Anwältinnen und Anwälte unterliegen der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nach §43a BRAO. Ein Datenleck ist deshalb nicht nur teuer, sondern auch berufsrechtlich heikel und beschädigt das Vertrauen Ihrer Mandanten oft dauerhaft.

  • Berufsgeheimnis: Mandantendaten gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Ihr Schutz ist nicht freiwillig, sondern Teil Ihrer beruflichen Pflicht.
  • beA-Pflicht: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Anwälte das besondere elektronische Anwaltspostfach aktiv nutzen (§130d ZPO). Eine sichere IT-Umgebung ist dafür die Voraussetzung.
  • Ransomware: Ein verschlüsseltes Kanzlei-Netzwerk legt den Betrieb schnell tagelang lahm. Für eine Kanzlei, die von Fristen und Vertrauen lebt, ist das existenzbedrohend.

Was wir für Ihre Kanzlei tun

Konkret ist das ein klarer Maßnahmenkatalog, verständlich erklärt und ohne Fachchinesisch. Jeder Punkt zahlt direkt auf den Schutz Ihrer Mandantendaten ein.

  • Sichere Konfiguration der beA-Arbeitsplätze und E-Mail-Verschlüsselung
  • Schutz vor Ransomware: Härtung, Backup-Konzept und Wiederherstellung
  • Absicherung von Microsoft 365 / Cloud unter Beachtung der Berufsordnung
  • Zugriffs- und Rechtekonzepte für Mandantsakten
  • Sensibilisierung Ihres Teams gegen Phishing und Betrug
  • Sichere Anbindung von Home-Office und mobilen Geräten

Wie wir zusammenarbeiten

Wir gehen in drei klaren Schritten vor, vom heutigen Status quo bis zur prüffesten Dokumentation. So wissen Sie jederzeit, wo Ihre Kanzlei steht und was als Nächstes kommt.

Schritt 1

Kanzlei-Sicherheitscheck

Standortbestimmung

  • Analyse von IT & beA-Umgebung
  • Risikobericht in Klartext
  • Priorisierter Maßnahmenplan
Schritt 2

Absicherung & Härtung

Umsetzung

  • Microsoft 365 / Cloud härten
  • Backup & Ransomware-Schutz
  • E-Mail-Verschlüsselung
Schritt 3

Dokumentation & DSGVO

Nachweise

  • Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen
  • Mitarbeiter-Schulung

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)

Als Berufsgeheimnisträger verarbeiten Kanzleien besonders sensible Daten. Ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO ist deshalb in aller Regel Pflicht.

Die Ausnahme für kleine Betriebe greift hier praktisch nicht, weil sie die regelmäßige Verarbeitung sensibler Daten nicht abdeckt. Wir erstellen das Verzeichnis gemeinsam mit Ihnen und dokumentieren Ihre technisch-organisatorischen Maßnahmen. So können Sie im Ernstfall nachweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben.

Häufige Fragen

Müssen wir das beA wirklich aktiv nutzen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2022 besteht für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht des beA (§130d ZPO).

Reicht eine normale Antiviren-Software nicht aus?

Sie ist ein Baustein, aber kein vollständiger Schutz. Wir setzen auf mehrere Schichten: sichere Konfiguration, Backup, Verschlüsselung und geschulte Mitarbeitende.

Brauchen wir ein Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO?

In aller Regel ja, da Sie besonders sensible Mandantendaten verarbeiten. Wir erstellen es gemeinsam mit Ihnen.

Stört das unseren Kanzleibetrieb?

Nein. Wir setzen vieles remote und außerhalb Ihrer Stoßzeiten um und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

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